ZRI 2025, 597

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 4 Satz 2, § 30 Abs. 1 Satz 2, § 33 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2Umsetzbarkeit eines Restrukturierungsvorhabens bei einer natürlichen Person als Schuldner StaRUG§ 4 StaRUG§ 30 StaRUG§ 33 AG Köln, Beschl. v. 27.08.2024 – 84 RES 1/24 (rechtskräftig)AG KölnBeschl.27.8.202484 RES 1/24rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. a) Stehen Bürgschaftsverpflichtungen des potenziellen Restrukturierungsschuldners nicht mit dessen selbstständiger Tätigkeit in Verbindung, sondern mit der eines Dritten (jP), so kommt die gestaltende „Regulierung“ nach § 4 Satz 2 StaRUG nicht in Betracht.
1. b) Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner zugleich der Alleingesellschafter und Geschäftsführer dieser weiteren juristischen Person ist.
2. Die Eigenschaften des Restrukturierungsschuldners als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer juristischen Person stellen keine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 2 StaRUG bzw. § 4 Satz 2 StaRUG dar.

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