ZRI 2025, 571

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 240 Satz 1Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzeröffnung ZPO§ 240 OLG Brandenburg, Urt. v. 30.04.2025 – 4 U 186/22 (LG Potsdam)OLG BrandenburgUrt.30.4.20254 U 186/22LG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. Unterbrochen wird ein Rechtsstreit durch die Insolvenzeröffnung, sofern das Verfahren die Masse betrifft (§ 240 Satz 1 ZPO). Maßgeblich ist dabei, ob der Gegenstand des Rechtsstreits zur Masse gehört.
2. Eine Zugehörigkeit liegt etwa dann vor, wenn durch einen angefochtenen Gesellschafterbeschluss Ansprüche der Masse begründet werden oder Verbindlichkeiten wegfallen, wobei ein mittelbarer Bezug zur Masse ausreicht.
3. Ein Beschlussmängelverfahren wird demgegenüber nicht unterbrochen, wenn die Klage entweder keine Veränderung der Masse bewirken kann oder darauf abzielt, die Masse zu vergrößern.

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