ZRI 2023, 495
Leitsätze des Gerichts:
1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Zahlung von Nutzungsentschädigung nach Beendigung eines Fahrzeug-Leasingvertrags und auf Schadensersatz wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen gegen eine in Frankreich ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), wenn bereits vor Klageerhebung über das Vermögen dieser Gesellschaft ein Insolvenzverfahren nach französischem Recht eröffnet worden war.
2. Zum anwendbaren Recht und zur sachlichen Berechtigung im Falle vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche wegen Vorenthaltung eines Leasingfahrzeugs durch die in Frankreich ansässige Leasingnehmerin, die sich gegenüber der früheren Leasinggeberin auf eine vereinbarungsgemäße Übernahme des Fahrzeugs nach Ablauf der Vertragslaufzeit berufen hat.
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