ZRI 2022, 550

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtEStG §§ 10d, 15a, 15bKein Ausgleich von Verlusten aus einem Steuerstundungsmodell mit Einkünften aus Gewerbebetrieb und anderen Einkunftsarten EStG§ 10d EStG§ 15a EStG§ 15b FG Greifswald, Urt. v. 25.01.2022 – 3 K 348/17 (nicht rechtskräftig)FG GreifswaldUrt.25.1.20223 K 348/17nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Verluste aus einem Steuerstundungsmodell dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen und nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Einkommensquelle als Folge eines Insolvenzverfahrens wegfällt.
2. Die vorgenannten Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt; § 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden.

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