ZRI 2026, 531

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtEStG § 4 Abs. 1, 4, §§ 11, 18 Abs. 1; InsO § 35 Abs. 2 Satz 1, 2, § 295 Abs. 2 (heute: § 295a)Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben EStG§ 4 EStG§ 11 EStG§ 18 InsO§ 35 InsO§ 295 InsO§ 295a BFH, Urt. v. 03.03.2026 – VIII R 12/24 (FG Münster) +BFHUrt.3.3.2026VIII R 12/24FG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO a. F., heute: § 295a InsO) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

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