ZRI 2026, 528

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtAnfG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2Aufnahme des nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG unterbrochenen Anfechtungsrechtsstreits ausnahmsweise durch Gläubiger, wenn diesem Rechtsposition aus § 16 Abs. 1 AnfG übertragen wurde AnfG§ 16 AnfG§ 17 BGH, Beschl. v. 16.04.2026 – IX ZR 17/25 (KG)BGHBeschl.16.4.2026IX ZR 17/25KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Die in die Rechtszuständigkeit des Verwalters übergeleiteten Anfechtungsansprüche nach dem Anfechtungsgesetz sind auf den anfechtenden Gläubiger übertragbar.
2. Die Befugnis zur Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Gläubigeranfechtungsstreits steht dem anfechtenden Gläubiger zu, wenn er sich infolge einer Rechtsübertragung in derselben materiellen Rechtsposition befindet, wie zuvor die Masse in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners.

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