ZRI 2026, 522
Leitsätze der Redaktion:
1. Zur Wertbestimmung in Fällen möglicher Überschuldung, sofern es an einer positiven Fortführungsprognose fehlt (Veräußerungs- vs. Liquidationserlös).
2. Es ist auf den in einer planvollen außerinsolvenzlichen Auflösung der Gesellschaft erzielbaren Erlös und nicht auf Zerschlagungswerte abzustellen, die bei einer Verwertung unter Zeitdruck und hoher Zerlegungsintensität zu erzielen wären.
3. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.