ZRI 2026, 522

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrecht InsO § 19; GG Art. 103 Abs. 1Zur Feststellung der Überschuldung; rechtliches Gehör InsO§ 19 GGArt. 103 BGH, Beschl. v. 28.04.2026 – II ZR 40/25 (OLG Oldenburg)BGHBeschl.28.4.2026II ZR 40/25OLG Oldenburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Zur Wertbestimmung in Fällen möglicher Überschuldung, sofern es an einer positiven Fortführungsprognose fehlt (Veräußerungs- vs. Liquidationserlös).
2. Es ist auf den in einer planvollen außerinsolvenzlichen Auflösung der Gesellschaft erzielbaren Erlös und nicht auf Zerschlagungswerte abzustellen, die bei einer Verwertung unter Zeitdruck und hoher Zerlegungsintensität zu erzielen wären.
3. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.

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