ZRI 2025, 537

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungZivilprozessrechtGG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1; GWB § 69 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 175 Abs. 2Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör; Regeln der Gehörsrüge GGArt. 101 GGArt. 103 GWB§ 69 GWB§ 175 OLG Dresden, Beschl. v. 17.03.2025 – Verg 4/24OLG DresdenBeschl.17.3.2025Verg 4/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Zur Annahme einer Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör ist u. a. erforderlich, dass sich aus besonderen Umständen des Falles klar ergibt, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat.
2. Für die Prüfung ist dabei grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, so dass zur Darlegung des Gehörsverstoßes der Hinweis auf besondere Umstände gehört, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2025 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell