ZRI 2025, 510

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtEuInsVO Art. 7, 31 Abs. 1; IO § 3 Abs. 1Befreiende Wirkung der Leistungen von Masseschuldnern direkt an den Insolvenzschuldner, sofern das mitgliedstaatliche Recht dies national vorsieht („Auto1 European Cars“) EuInsVOArt. 7 EuInsVOArt. 31 IO§ 3 EuGH, Urt. v. 27.03.2025 – Rs C-186/24 (Oberster Gerichtshof (Österreich))EuGHUrt.27.3.2025Rs C-186/24Oberster Gerichtshof (Österreich)

Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):

Art. 31 Abs. 1 EuInsVO ist dahin auszulegen, dass unter Leistungen an einen einem Insolvenzverfahren unterliegenden Schuldner, die an den Verwalter dieses Insolvenzverfahrens hätten erbracht werden müssen, auch Leistungen fallen, die aus einem Rechtsgeschäft, das der Schuldner nach Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens und Übergang der Vermögensverwaltung auf den Verwalter abgeschlossen hat, resultieren, sofern ein solches Rechtsgeschäft nach dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung gegenüber den am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubigern wirksam ist.

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