ZRI 2024, 448
Leitsätze der Redaktion:
1. Bei der Aufnahme eines nach § 240 ZPO unterbrochenen Verfahrens ist zwischen den einzelnen Prozessrechtsverhältnissen zu trennen.
2. Werden in einem Verfahren durch Klage und Widerklage wechselseitig Ansprüche geltend gemacht, ist das Aufnahmerecht für Klage und Widerklage getrennt zu prüfen.
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