ZRI 2023, 457

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 129, 131Gläubigerbenachteiligung durch Überweisung durch Drittsicherungsgeber auf Konto des Bürgen InsO§ 129 InsO§ 131 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 22.02.2023 – 4 U 40/22 (rechtskräftig; LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.22.2.20234 U 40/22rechtskräftigLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Veranlasst eine als Bürgin für eine Verbindlichkeit der Insolvenzschuldnerin in Anspruch genommene Bank zunächst einen ihr gegenüber haftenden Drittsicherungsgeber, zur Vermeidung der Verwertung seiner Sicherheit den Forderungsbetrag auf ein bei ihr geführtes Konto der Insolvenzschuldnerin zu überweisen, werden die Gläubiger der Insolvenzschuldnerin benachteiligt, wenn die Bank anschließend zur Erfüllung der Bürgschaftsforderung die Überweisung dieses Betrags an den Gläubiger veranlasst.

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