ZRI 2023, 452

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 180 Abs. 2; ZPO § 240 Satz 1, § 265 Abs. 2 Satz 2Aufnahme eines Rechtsstreits durch Zessionar InsO§ 180 ZPO§ 240 ZPO§ 265 BGH, Urt. v. 16.02.2023 – IX ZR 21/22 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.16.2.2023IX ZR 21/22OLG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, so kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenzgericht nachgewiesen, in der Tabelle vermerkt und dem Prozessgegner angezeigt worden ist.

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