ZRI 2021, 468
Leitsatz der Redaktion:
Der frühere Geschäftsführer einer insolventen GmbH, gegen den der Insolvenzverwalter auf Zahlung aus § 43 Abs. 2 GmbHG klagt, kann Einsicht in die Insolvenzakte nach § 4 InsO i. V. m. § 299 Abs. 2 ZPO verlangen, wenn er zu seiner Verteidigung wegen eines konkreten rechtlichen Bezuges zum Insolvenzverfahren Informationen aus der Insolvenzakte benötigt.
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