ZRI 2021, 456
Leitsatz des Gerichts:
Eine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG a. F. unterliegt auch dann dem Verzichts- und Vergleichsverbot, wenn ihr der vorläufige Insolvenzverwalter nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts zugestimmt hat.
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