ZRI 2020, 563

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 82 Satz 1; BGB § 362Befreiung des Leistenden für Zahlung an den Schuldner bei Unkenntnis der Verfahrenseröffnung InsO§ 82 BGB§ 362 LG Kiel, Urt. v. 30.07.2020 – 12 O 76/19 (nicht rechtskräftig)LG KielUrt.30.7.202012 O 76/19nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner (hier an den Kontoinhaber) geleistet, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, wird der Leistende gem. § 82 Satz 1 InsO von seiner Leistungspflicht befreit, wenn ihm zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht bekannt war. Der Drittschuldner des Insolvenzschuldners trägt nach der öffentlichen Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses die Darlegungs- und Beweislast für seine Unkenntnis.

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