ZRI 2020, 549
Leitsätze der Redaktion:
1. Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in bundesweit geführten Massenverfahren (hier: Insolvenzanfechtungen von Ausschüttungen an Anleger eines Schneeballsystems).
2. Zusätzliche Reisekosten eines Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig ist, sind erstattungsfähig, wenn mehrere gleich gelagerte Rechtsstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (vgl. BGH BeckRS 2018, 4413, Rz. 11).
3. Werden vergleichsweise geringe Ausschüttungen aus einem groß angelegten Betrugssystem vom Insolvenzverwalter angefochten und die Anfechtungsklagen in mehreren hundert Prozessen bundesweit verhandelt, ist es sachdienlich, dass für den klagenden Insolvenzverwalter und für eine Vielzahl von Beklagten jeweils nur ein Rechtsanwalt bundesweit in den standardisierten, sachlich jedoch komplexen Fällen auftritt.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.