ZRI 2026, 36

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungZivilprozessrecht StPO § 464b; ZPO §§ 104, 240Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO) auch bei Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO StPO§ 464b ZPO§ 104 ZPO§ 240 OLG Hamm, Beschl. v. 06.11.2025 – 2 Ws 43/25 (LG Hagen)OLG HammBeschl.6.11.20252 Ws 43/25LG Hagen

Leitsatz des Gerichts:

Auch ein Verfahren zur Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO wird durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Diese Verfahrensunterbrechung tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet (vgl. insofern BGH, Beschl. v. 7. 12. 2006 – V ZB 93/06, ZVI 2007, 260).

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