ZRI 2026, 24

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtSchVG § 7 Abs. 1Gläubigerversammlung unter Auslandsberührung SchVG§ 7 OLG Hamburg, Beschl. v. 18.09.2025 – 11 U 156/24 (OLG Hamburg ZRI 2026, 25; LG Hamburg ZRI 2026, 26)OLG HamburgBeschl.18.9.202511 U 156/24OLG HamburgZRI 2026, 25LG HamburgZRI 2026, 26

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Eigenschaft der OSAS Schweiz als ausländische Gesellschaft spielt für den Übergang der Stellung des gemeinsamen Vertreters durchaus eine Rolle.
2. Es macht ferner einen erheblichen Unterschied, ob die Gläubigerversammlung mehrheitlich einen ausländischen Vertreter wählt, oder ob sie gezwungen wird, über die Abberufung eines ausländischen Vertreters zu entscheiden, obwohl sie einen inländischen gewählt hatte.
3. Der Senat hält ebenso an seiner Auffassung fest, dass es für die Gläubiger einen erheblichen Unterschied macht, ob sie mögliche Ansprüche gegen den gemeinsamen Vertreter im Inland oder im Ausland verfolgen müssen.

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