ZRI 2026, 23

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO §§ 240, 249 Abs. 2Keine wirksame Aufnahme eines unterbrochenen Mahnverfahrens (§ 240 ZPO) in Unkenntnis des eröffneten Insolvenzverfahrens ZPO§ 240 ZPO§ 249 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 10.10.2025 – 19 U 87/25 (rechtskräftig; LG Wiesbaden)OLG Frankfurt/M.Urt.10.10.202519 U 87/25rechtskräftigLG Wiesbaden

Leitsätze des Gerichts:

1. Auf ein Mahnverfahren findet § 240 ZPO grundsätzlich Anwendung.
2. Ein gem. § 240 ZPO unterbrochenes Mahnverfahren kann nicht durch eine Anspruchsbegründung gegenüber dem Mahngericht wieder aufgenommen werden.
3. Ein an das Prozessgericht trotz Unterbrechung nach § 240 ZPO gleichwohl abgegebenes Mahnverfahren ist nicht mit einer erst nach Insolvenzeröffnung anhängig gemachten Klage vergleichbar, auf welche § 240 ZPO regelmäßig keine Anwendung findet. Das Verfahren bleibt vielmehr auch dann gem. § 240 ZPO unterbrochen.

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