ZRI 2025, 37
Leitsatz der Redaktion:
Bei Betriebseinstellung und nachfolgender Insolvenz stellt sich die Abgabenforderung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gegen den Betreiber nach § 7 TEHG für Emissionen des Vorjahres nicht als Masseschuldforderung (§ 55 InsO) dar.
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