ZRI 2024, 30

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtGVG § 17a Abs. 2 Satz 3; EGGVG §§ 23 ff.Bindungswirkung einer Verweisung an das BayObLG GVG§ 17a EGGVG§§ 23 ff. BayObLG, Beschl. v. 13.10.2023 – 102 VA 206/23 IN (rechtskräftig; AG Weilheim)BayObLGBeschl.13.10.2023102 VA 206/23 INrechtskräftigAG Weilheim

Leitsätze des Gerichts:

1. Verweist das Beschwerdegericht in Insolvenzsachen eine – trotz entgegenstehender Rechtsbehelfsbelehrung in der angegriffenen Entscheidung – ausdrücklich so bezeichnete und beim Insolvenzgericht schriftlich eingelegte Beschwerde an das für Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG zuständige Bayerische Oberste Landesgericht, entfaltet der Verweisungsbeschluss gem. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs grundsätzlich Bindungswirkung.
2. Kommt nur eine Behandlung als sofortige Beschwerde gem. § 567 Abs. 1 ZPO in Betracht, hat das an sich nur für Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG zuständige Bayerische Oberste Landesgericht deren sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der Frist des § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, in eigener Zuständigkeit zu prüfen.
3. Hinsichtlich der Verfahrensordnung gilt, dass das nunmehr zuständige Gericht das Verfahren – auch bei fehlerhafter, aber bindender Verweisung – grundsätzlich nach seinem Verfahrensrecht fortsetzt.

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