ZRI 2024, 28

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 84 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 1956, 1954 Abs. 1Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft außerhalb des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des BGB InsO§ 84 InsO§ 83 BGB§ 1956 BGB§ 1954 BGH, Beschl. v. 28.09.2023 – IX ZA 14/23 (LG Passau)BGHBeschl.28.9.2023IX ZA 14/23LG Passau

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist der Schuldner Miterbe in einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, erfolgt die Auseinandersetzung au-ZRI 2024, 29ßerhalb des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht neben der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft auch die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist nur dem Schuldner zu.

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