ZRI 2022, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 63 Abs. 1, § 217; InsVV § 8Keine Festsetzung der Vergütung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens InsO§ 63 InsO§ 217 InsVV§ 8 BGH, Beschl. v. 11.11.2021 – IX ZB 19/20 (LG Dessau-Roßlau)BGHBeschl.11.11.2021IX ZB 19/20LG Dessau-Roßlau

Leitsätze des Gerichts:

1. a) Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig. Eine Vergütungsfestsetzung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens sehen weder die Insolvenzordnung noch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vor.
1. b) Solange der Insolvenzverwalter weitere Verwertungsmaßnahmen durchführt, ist seine Tätigkeit nicht erledigt.
2. Vereinbarungen über eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Fälligkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein (Ergänzung BGH, Beschl. v. 16. 2. 2017 – IX ZB 103/15, BGHZ 214, 78 ff. = ZVI 2017, 208).

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