ZRI 2021, 19

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrecht InsO § 88Aufleben eines mit Verfahrenseröffnung schwebend unwirksam gewordenen Pfändungspfandrechts mit Freigabe der gepfändeten Forderung InsO§ 88 BGH, Urt. v. 19.11.2020 – IX ZR 210/19 (OLG Nürnberg)BGHUrt.19.11.2020IX ZR 210/19OLG Nürnberg

Leitsatz des Gerichts:

Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es einer erneuten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner bedarf.

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