ZRI 2020, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtEuInsVO 2000 Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1Internationale Zuständigkeit der Gerichte des Eröffnungsstaates für Klagen des Insolvenzverwalters auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verkaufs einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU belegenen Liegenschaft („Tiger u. a.“) EuInsVO 2000Art. 3 EuInsVO 2000Art. 25 EuGH, Urt. v. 04.12.2019 – Rs C-493/18 (Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich))EuGHUrt.4.12.2019Rs C-493/18Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich)

Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Französisch):

1. Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass die Klage eines von einem Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bestellten Insolvenzverwalters, auf Feststellung der Unwirksamkeit des Verkaufs einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Liegenschaft und der zulasten dieser bestellten Hypothek der Gesamtheit der Gläubiger gegenüber in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des ersten Mitgliedstaats fällt.
2. Art. 25 Abs. 1 VO Nr. 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung, mit der ein Gericht des Mitgliedstaats der Verfahrenseröffnung dem Insolvenzverwalter erlaubt, in einem anderen Mitgliedstaat eine Klage zu erheben, auch wenn diese in die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts fiele, nicht die Übertragung einer internationalen Zuständigkeit an die Gerichte dieses anderen Mitgliedstaats bewirken kann.

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