ZRI 2026, 301

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtRL 2003/87/EG Art. 3 Buchst. f, Art. 6 Abs. 2 Buchst. e, Art. 12 Abs. 3, Art. 16 Abs. 1, 3; Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 Art. 26, Art. 30 Abs. 5; TEHG 2011 § 3 Nr. 4, 7, 8, § 7 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 30; TEHG 2019 § 25 Abs. 3; TEHG 2025 § 16 Abs. 1, 3; InsO §§ 38, 53, 55, 80 Abs. 1, § 83; BEHG § 18 Abs. 2EuGH-Vorlage des BVerwG zu Betriebseinstellung und Emissionshandel RL 2003/87/EGArt. 3 RL 2003/87/EGArt. 6 RL 2003/87/EGArt. 12 RL 2003/87/EGArt. 16 Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122Art. 26 Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122Art. 30 TEHG 2011§ 3 TEHG 2011§ 7 TEHG 2011§ 25 TEHG 2011§ 30 TEHG 2019§ 25 TEHG 2025§ 16 InsO§ 38 InsO§ 53 InsO§ 55 InsO§ 80 InsO§ 83 BEHG§ 18 BVerwG, Beschl. v. 17.12.2025 – BVerwG 10 C 4.24 (OVG Berlin-Brandenburg)BVerwGBeschl.17.12.2025BVerwG 10 C 4.24OVG Berlin-Brandenburg

Vorlagefragen an den EuGH:

1. Ist die aus Art. 12 Abs. 3 RL 2003/87/EG folgende Pflicht des Betreibers eines emissionshandelspflichtigen Luftverkehrsbetriebs zur Abgabe einer Anzahl von Zertifikaten, die den geprüften Gesamtemissionen des Vorjahres entspricht, dahin auszulegen, dass die Abgabepflicht für das Jahr 2012 auch dann noch bis 30. 4. 2013 erfüllt werden musste, wenn die emissions-ZRI 2026, 302handelspflichtige Tätigkeit im Januar 2013 eingestellt worden und über das Verfahren des Betreibers sodann ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, mit der Folge, dass das Recht des Betreibers, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist?
2. Bei Bejahung der Frage 1: Ist Art. 16 Abs. 3 Satz 1 und 2 RL 2003/87/EG dahin auszulegen, dass eine Sanktion wegen Verletzung der Abgabepflicht gem. Art. 12 Abs. 3 RL 2003/87/EG auch dann verhängt werden darf und muss, wenn die Abgabepflicht nach Insolvenzeröffnung nur vom Insolvenzverwalter erfüllt werden kann, dieser dazu allein nach nationalem Recht aber nicht verpflichtet war und eine die unionsrechtliche Verpflichtung klärende Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem für die Abgabe maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht vorlag?

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