ZRI 2024, 581
Die Rückforderungsansprüche von Krankenkassen wegen Pflegepersonalkosten in der Insolvenz des Krankenhauses
Die Zahl der Krankenhausinsolvenzen steigt und so wachsen auch die Rechtsprobleme, die damit einhergehen. Nunmehr kommt es immer wieder dazu, dass Krankenkassen Beträge vom Pflegebudget zurückfordern, weil die Pflegepersonalkosten im Rahmen von Insolvenzgeldzahlung oder Insolvenzgeldvorfinanzierung zunächst von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der vorfinanzierenden Bank gezahlt werden und damit in den betreffenden Monaten die Krankenhäuser selbst keine tatsächlichen Zahlungen an die Arbeitnehmer leisten. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen gerechtfertigt sind und wie sie in das insolvenzrechtliche System einzuordnen sind.
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- *)Prof. Dr. iur., Professorin HTWK Leipzig und Of Counsel bei Flöther&Wissing Rechtsanwälte, Insolvenzverwaltung, Sanierungskultur® Leipzig.
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- **)Prof. Dr. iur., Partner der Kanzlei Flöther&Wissing Rechtsanwälte, Insolvenzverwaltung, Sanierungskultur®, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Halle/Saale.
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