ZRI 2024, 49
Kryptoassets und Kosten der Aussonderung, § 46i Abs. 3 KWG und § 44 Abs. 3 KMAG
Bewertung nach ZuFinG (Zukunftsfinanzierungsgesetz) und FinmadiG (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz) sowie Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Im Falle der Insolvenz eines Kryptoverwahrers werden Kunden massenhaft ihre verwahrten Kryptowerte einfordern. Im Falle der Aussonderung sehen die jüngsten Gesetzentwürfe eine spezielle Kostentragungsregelung vor. Unter den Voraussetzungen des § 46i Abs. 3 KWG soll eine kostenfreie Aussonderung ermöglicht werden. Diese Regelung ist Gegenstand der nachfolgenden Untersuchungen.
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- *)Dr. iur. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht, Sprecher des Beirats des VID, ATN, Ratingen. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 27. 9. 2023 auf der ZRI-Jahrestagung in Köln gehalten hat.
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- **)Rechtsanwalt, ATN, Wuppertal
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