ZRI 2024, 184
Insolvenzverfahren ohne Neuerwerb? Sonderprobleme in der Insolvenz der fortgesetzten Gütergemeinschaft
Im Insolvenzverfahren fällt der Neuerwerb stets in die Insolvenzmasse. Ob davon auch in der Insolvenz der fortgesetzten Gütergemeinschaft ausgegangen werden kann, ist in der Literatur umstritten. Der folgende Beitrag zeigt die dafür maßgeblichen Zusammenhänge zwischen Insolvenz- und Güterrecht auf, bietet praktische Lösungen an und gibt Hinweise an den Gesetzgeber.
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- *)Dr. iur., Registerungsdirektor, München
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