ZRI 2023, 837
Insolvenzanfechtung von Dividendenzahlungen nach § 134 InsO bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses
Erwiderung auf BGH v. 30. 3. 2023 – IX ZR 121/22, ZRI 2023, 400
Im Urteil vom 30. 3. 2023 – IX ZR 121/22 hat sich der IX. Zivilsenat des BGH erstmals mit der Kritik auseinandergesetzt, die der Verfasser an seiner jüngeren Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung rechtsgrundloser Leistungen nach § 134 InsO im Zwei-Personen-Verhältnis geübt hat. Nachfolgend soll anhand der Insolvenzanfechtung von Dividendenzahlungen, aber auch darüber hinaus aufgezeigt werden, dass die Replik des BGH nicht zu überzeugen vermag und sich seine Rechtsprechung nach wie vor durch Wertungswidersprüche und Inkonsistenzen auszeichnet, die eine verlässliche Beurteilung der Unentgeltlichkeitsanfechtung für die Zukunft ausschließen. Insbesondere gilt dies für die (angeblichen) subjektiven Anforderungen auf Seiten des Leistenden (Stichwort: Freigiebigkeit), auf die es nur bei der Anfechtung unzulässiger Dividendenzahlungen offenbar nicht ankommen soll. Auch haftet der bösgläubige Aktionär – anders als vom BGH angenommen – keineswegs immer weitergehend als der gutgläubige.
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- *)Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim und Vorstandsvorsitzender des dortigen Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS). Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 27. 9. 2023 auf der ZRI-Jahrestagung in Köln gehalten hat.
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