ZRI 2023, 612
Leitsatz der Redaktion:
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls vorliegen, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens.
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