ZRI 2023, 49
Analoge Anwendung von § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG auf § 134 InsO beim gutgläubigen Gewinnbezug des Aktionärs?
Zugleich Besprechung OLG Frankfurt/M. v. 25. 5. 2022 – 4 U 310/19, ZRI 2022, 740
In seinem Urteil vom 25. 5. 2022 hat das OLG Frankfurt/M. die Frage entschieden, ob der Rückforderungsausschluss des § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Insolvenzanfechtungsanspruch aus § 134 InsO anzuwenden ist. Die vom OLG verneinte Frage stellt sich, wenn der Insolvenzverwalter rechtsgrundlos erfolgte Dividendenausschüttungen an Aktionäre als unentgeltliche Leistungen anficht. Der Beitrag würdigt das Urteil und stellt es in den Zusammenhang der im Schrifttum geführten Diskussion.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Köln
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