ZRI 2023, 400
Leitsätze des Gerichts:
1. Der aktienrechtliche Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers schließt eine Insolvenzanfechtung nicht aus.
2. Eine Dividendenzahlung an den Aktionär ist nicht deshalb unentgeltlich, weil der zugrunde liegende Gewinnverwendungsbeschluss infolge der (späteren) Ersetzung des Jahresabschlusses seine Wirkung verliert.
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