ZRI 2023, 185
Das Vorrecht als Feind des Rechts? – Eine rechtshistorische Betrachtung der sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO)
Der heutige § 55 InsO entspricht in seinem ersten Absatz im Wesentlichen der Fassung aus dem Jahr 1877. Erst knapp 100 Jahre später, im Jahr 1974, begannen die Reformen. Dieser Beitrag beleuchtet diese Änderungen und zeigt auf, dass der Kampf um Vorrechte bei der Gläubigerbefriedigung seither immer wieder aufkommt. Bei denjenigen, die sich für eine Erweiterung der Vorrechte aussprachen und weiterhin aussprechen, spielen die grundlegenden und historisch gewachsenen Erwägungen hinter dieser Vorschrift kaum eine Rolle. Vielmehr wurden dem Institut weitere, dem originären Zweck fremde Aufgaben auferlegt. Diese gilt es aufzuarbeiten und zu würdigen. Es wird sich zeigen, dass die letzten Änderungen des zu sich selbst großzügigen Gesetzgebers rückgängig zu machen sind.
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- *)Dr. iur., B. Sc. (Univ. Passau), Rechtsanwalt, BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Lehrbeauftragter Bucerius Law School, Hamburg
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- **)Stud. iur., Bucerius Law School, Wissenschaftlicher Mitarbeiter BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Hamburg sowie Stud. Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Karsten Thorn) an der Bucerius Law School, Hamburg
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