ZRI 2023, 141
Reichweite des Verwertungsrechts aus § 166 InsO
Zugleich Besprechung zu BGH v. 27. 10. 2022 – IX ZR 145/21, ZRI 2022, 1002
Die Reichweite eines Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters war schon im Gesetzgebungsverfahren zur InsO umstritten. Mit der geltenden Fassung des § 166 InsO ist dem Insolvenzverwalter das Verwertungsrecht dann nur für die mit Absonderungsrechten belasteten Sachen in seinem Besitz und die zur Sicherung abgetretenen Forderungen zugewiesen worden.
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- *)Rechtsanwalt, Berlin
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