ZRI 2020, 641
Zur Überarbeitung der Eigenverwaltung durch das SanInsFoG
Das SanInsFoG enthält neben der Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens auch wesentliche Änderungen an der in 2012 durch das ESUG reformierten Eigenverwaltung. Den Anlass hierfür bietet die Ende 2018 abgeschlossene ESUG-Evaluation. Unter Berufung auf deren Ergebnisse soll nun insbesondere der Zugang zur Eigenverwaltung neu gefasst werden. Ob und inwieweit das gelungen erscheint, ist Gegenstand der folgenden Untersuchung.
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- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Berlin
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