ZRI 2020, 523
„Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß?“ – Auskunftsrechte und Informationspflichten des Insolvenzverwalters
Informationen sind für die Beteiligten des Insolvenzverfahrens von erheblicher Bedeutung. Denn erst die entsprechende Information versetzt sie in die Lage, die ihnen nach der Insolvenzordnung zukommenden Rechte effektiv ausüben zu können. Der Insolvenzverwalter muss Vermögensgegenstände ermitteln und Anfechtungsansprüche vorbereiten. Umgekehrt verlangen die Gläubiger vom Insolvenzverwalter Auskünfte über ihre Forderungen und Sicherungsrechte. Da das Insolvenzverfahren in ihrem Interesse stattfindet und sie daher die maßgeblichen Entscheidungen hierüber treffen, müssen sie entsprechend informiert werden. Als Instrumente der Informationsgewinnung dienen juristische Auskunftsansprüche. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters und der Gläubiger unter Berücksichtigung ihrer ökonomischen Informationskosten.
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- *)LL.M.oec., Rechtsanwalt, Berlin
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- **)Rechtsanwalt, Feigl & Rothamel Rechtsanwälte und Steuerberater, Halle (Saale)/Frankfurt/Karlsruhe
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