ZRI 2020, 20
Kompetenzabgrenzung und Organhaftung bei der Eigenverwaltung (unter Berücksichtigung der GmbH & Co. KG)
Der Beitrag beschäftigt sich mit drei aktuell diskutierten Fragen zur Eigenverwaltung, zunächst der Kompetenzabgrenzung zwischen Aktionären und Vorstand vor dem Hintergrund einer Entscheidung des OLG München, die aus Sicht des Verfassers im Wesentlichen das Richtige trifft, ferner mit den Konsequenzen der vom BGH befürworteten Geschäftsführerhaftung analog § 60 InsO, insbesondere ihrer Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen Organhaftung, und schließlich mit besonderen Problemen bei der eigenverwalteten GmbH & Co. KG.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM) an der Universität Mannheim und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Dem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, den der Verf. auf der VID-Jahrestagung 2019 am 8. 11. in Berlin gehalten hat.
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