Autoteilehändler ATP nutzt Insolvenzverfahren für Neuaufstellung

20.03.2020

Der Geschäftsbetrieb des Online-Autoteilehändlers ATP wird nach dem Insolvenzantrag in vollem Umfang fortgeführt. Das Warenangebot des Online-Shops atp-autoteile.de bleibt umfangreich verfügbar. Auslieferung und Versand sind nicht beeinträchtigt. Zudem bleibt die Gewährleistung auf ausgelieferte Produkte ohne Einschränkungen erhalten. Dies teilte der vom zuständigen Insolvenzgericht in Weiden bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun heute mit.

Pressath (Oberpfalz). „ATP gehört zu den führenden europäischen Anbietern von Autoteilen, Autozubehör und Werkstattausrüstung“ betonte Böhm. „Das Unternehmen verfügt über hochqualifizierte Mitarbeiter, einen attraktiven Online-Shop sowie ein modernes Warenwirtschaftssystem.“ Böhm hat sich sofort nach seiner Bestellung zum Sitz des Unternehmens nach Pressath (Oberpfalz) begeben und macht sich derzeit in Gesprächen mit dem Management ein Bild der Lage. ATP beschäftigt rund 450 Mitarbeiter und hat im Jahr 2018 einen Umsatz von rd. EUR 110 Mio. erzielt.

Böhm beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb von ATP über eine Investorenlösung langfristig zu erhalten. ATP hatte bereits Ende vergangenen Jahres Verhandlungen mit einem strategischen internationalen Investor begonnen. Aus Gründen, die nicht von diesem Investor zu verantworten sind, konnte der Kaufvertrag jedoch nicht vollzogen werden. Böhm wird nun einen strukturierten Investorenprozess aufsetzen, um einen geeigneten Partner für ATP zu finden. Der strategische internationale Investor, mit dem bereits Verhandlungen aufgenommen worden waren, hat seine Absicht bekundet, ebenfalls an diesem Investorenprozess teilzunehmen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bereits die Arbeitnehmer über den Stand der Dinge und die weiteren Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. „Die Mitarbeiter haben gefasst reagiert und sind weiterhin mit vollem Engagement bei der Sache“, ergänzte Böhm.

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