Aufsätze zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß § 15 FAO

15 Fortbildungsstunden im Jahr müssen Fachanwälte nachweisen können. Maximal fünf davon können im Selbststudium erlangt werden. Deshalb gibt es in der ZRI regelmäßig Beiträge, die für die Möglichkeit eines Selbststudiums nach § 15 FAO aufbereitet sind.

Hier geht es zur Erläuterung zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO.

Untenstehend finden Sie unser aktuelles Angebot an ZRI-Beiträgen, die für ein Selbststudium nach § 15 FAO zur Verfügung stehen. Nach Erscheinen sind sie ein halbes Jahr lang hier abrufbar.

Aufsätze zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO:

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