ZRI 2022, 984

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtGG Art. 3 Abs. 1; BV Art. 118 Abs. 1; VO (EU) Nr. 651/2014 der Kommission v. 17. 6. 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) Art. 2 Nr. 18 Buchst. c; InsO § 80 Abs. 1Unbeachtlichkeit der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren für Gewährung von Corona-Soforthilfen GGArt. 3 BVArt. 118 VO (EU) Nr. 651/2014 der Kommission v. 17.6.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)Art. 2 InsO§ 80 BayVGH, Beschl. v. 03.08.2022 – 22 ZB 22.1151 (VG München)BayVGHBeschl.3.8.202222 ZB 22.1151VG München

Leitsatz des Gerichts:

Schließen Richtlinien über die Gewährung von „Corona-Soforthilfen“ Unternehmen aus, die schon vor Pandemiebeginn in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, u. a. deshalb, weil sie Gegenstand eines Insolvenzverfahrens waren, ist es nicht zu beanstanden, wenn in der für die Gewährung einer Soforthilfe maßgeblichen Verwaltungspraxis diesbezüglich nicht auf das Unternehmen abgestellt wird, wie es vom Insolvenzverwalter fortgeführt wird, sondern allein auf den Umstand, dass das Insolvenzverfahren zum maßgeblichen Stichtag noch fortgedauert hat.

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