Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

Zur Liste mit FAO-Aufsätzen gelangen Sie hier.

Fünf Stunden Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO mit der ZRI abdecken!

Alle Beiträge mit Lernerfolgskontrollen sind in den Heften und auf ZRI-online entsprechend markiert. Genutzt werden kann das Angebot online.

Wie funktioniert es?

Seit Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen müssen Fachanwälte gemäß § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen. Fünf Zeitstunden dürfen dabei im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden.

Die neuen Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre der ZRI erfüllen, indem Sie bei uns mit exklusiven Online-Tests ein entsprechendes Fortbildungszertifikat erwerben.

Wir bieten im Laufe des Jahres viele Beiträge der ZRI für das FAO-Selbststudium an und schreiben Ihnen für die gründliche Lektüre jeweils eine Zeitstunde gut. Die erforderliche Lernerfolgskontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren online Fragen zu den Beiträgen stellen. Anschließend erhalten Sie ein § 15 FAO-Zertifikat zum Selbstausdruck. Dies kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingereicht werden, die über die Anerkennung entscheidet.

In jedem festen ZRI-Abonnement sind fünf Selbststudium-Stunden enthalten. Noch kein Abonnent? Hier geht's zum kostenlosen Probeabo! Ein Probeabo enthält eine einmalige Möglichkeit der Teilnahme am § 15 FAO-Selbststudium.

Über die fünf FAO-Selbststudium-Beiträge je festem ZRI-Abonnement hinaus können weitere Beiträge per Rechnungskauf erworben werden.

Selbststudium mit der ZRI in drei Schritten:

1. Registrierung und Login

Sie sind bereits für die Nutzung von ZRI-online registriert?

Dann melden Sie sich zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort direkt hier an.

Sie sind Abonnent der ZRI noch nicht für die Nutzung von ZRI-online registriert? Hier geht es zur Erstregistrierung.

Bei Fragen einfach anrufen: 0221 / 400 88 34 (Servicehotline, erreichbar Montags bis Freitags, 9.00 bis 16.00 Uhr).

2. Lektüre

Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft deutlich mit dem Button „§ 15 FAO“ gekennzeichnet. Den Button finden Sie im Inhaltsverzeichnis und am Ende der entsprechenden Beiträge. Die Lektüre von ca. 5-6 Zeitschriftenseiten entspricht einer Stunde Selbststudium.

Lesen Sie den Beitrag/die Beiträge zum Zweck des Selbststudiums gründlich durch.

3. Lernerfolgskontrolle

Beantworten Sie nun die nach dem Login zu sehenden Fragen, indem Sie jeweils eine mögliche Antwort ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis im Rahmen eines Berichts angezeigt. Bei Bestehen wird Ihnen automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das Sie per E-Mail erhalten und zusammen mit dem Bericht zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen können.

Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte unseren Service:

Servicehotline:
0221 / 400 88 - 34
Sie erreichen unsere Servicehotline montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.30 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr.

E-Mail: zri-online@rws-verlag.de

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