VID Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands: Insolvenzgeschehen im Februar 2022: Entwicklung unterstützt einen vorsichtigen Umgang mit Beihilfen

12.05.2022

Die rückläufige Tendenz der Unternehmensinsolvenzen ändert sich auch im Februar 2022 nicht. Mit dem Andauern des Ukrainekrieges und seinen Auswirkungen werden wirtschaftliche Folgen aber künftig auch für deutsche Unternehmen spürbarer werden. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter regt beim Umgang mit weiteren Beihilfen an, nur gezielte und vorsichtig dimensionierte Hilfsmaßnahmen einzusetzen.

Laut Pressemitteilung* des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Februar 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht gesunken. Hatten im Februar 2021 noch 1.195 Unternehmen Insolvenz beantragt, waren es im Februar 2022 1.132. Dies entspricht einem Rückgang um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Nach vorläufigen Angaben prognostizierte Destatis im März 2022 einen Anstieg von 27 Prozent zum Vormonat, der aber im April 2022 um 20,8 Prozent erneut gesunken ist.

 

„Das Auf und Ab der von Destatis veröffentlichten Zahlen liegt bisher im Bereich der üblichen saisonalen Schwankungen. Eine grundsätzliche Trendwende zeichnet sich bisher noch nicht ab. Insolvenzen sind immer ein nachgelagerter Effekt. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die deutsche Wirtschaft sowie die Folgen starker Energiepreissteigerungen sind bisher in den Insolvenzzahlen noch nicht ablesbar“, verdeutlicht Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Dies könnte sich aber ändern. Die im Berufsverband organisierten Insolvenzverwalter berichten von einem gestiegenen Beratungsbedarf bei Unternehmen mit erhöhtem Energieverbrauch. „Die Nervosität ist spürbar“, so Niering. „Die Investoren- und Bankenseite sind gerade bei diesen Unternehmen zunehmend zurückhaltender.“

 

Vorsichtiger Umgang mit den Hilfsmaßnahmen

Die Bundesregierung beabsichtigt deutsche Unternehmen mit Hilfsmaßnahmen zu unterstützen, die aber, anders als zu Pandemiezeiten, strenge Zugangsvoraussetzungen haben sollen und deren Volumen deutlich geringer ist. Die neue Regierung hat sich angesichts der möglichen Dimensionen für einen vorsichtigeren Umgang mit den Beihilfen entschieden. „Angesichts der bevorstehenden Transformationsprozesse, die Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen müssen, muss man hinterfragen, ob die Rettung von insolventen Unternehmen um jeden Preis noch zukunftsfähig ist“, betont Niering.

 

Der VID-Vorsitzende empfiehlt bei dieser Frage einen Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Bei Fachkräfte- und Rohstoffmangel, Lieferproblemen und Energiepreissteigerungen verfügen viele Unternehmen nicht über die notwendigen Fähigkeiten, Finanzmittel oder die Zeit, um schnell und angemessen auf die anstehenden Veränderungen reagieren zu können.

 

„Es zeichnet sich ab, dass Restrukturierung und Insolvenz künftig eine besondere Rolle bei der Transformation zukommen wird. Das deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, ist ein modernes Instrument zur Bewahrung zukunftsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze, ermöglicht aber auch die schnelle Freisetzung unproduktiv gewordener Kapazitäten. Durch die Zahlung von Hilfsgeldern nach dem Gießkannenprinzip bleiben dringend benötigte Fachkräfte in Unternehmen gebunden, die kein zukunftsfähiges Geschäftsmodell mehr haben“, so Niering.

Schnelle Reaktionen sind eine notwendige Folge der dauerhaften wirtschaftlichen Veränderungen, die durch Pandemie und Ukrainekrieg noch beschleunigt werden.

 

„Die Auswirkungen sich verändernder Märkte und steigender Kosten können nicht dauerhaft durch staatliche Eingriffe aufgefangen werden. Notwendige Strukturveränderungen werden so nur hinausgezögert“, äußert sich der VID-Vorsitzende abschließend.

Quellen: * 20,8 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2022 als im Vormonat: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/05/PD22_198_52411.html

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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