VID: Insolvenzverwalter fordern Neuregelung des Berufsrechts

17.07.2020

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden zu einem Anstieg von Insolvenzen führen. Die Rechtspolitik sollte deshalb nicht länger warten, und den komplexen und multidisziplinären Beruf des Insolvenzverwalters jetzt klaren Regelungen unterwerfen.

Durch die Coronakrise leben viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter sowie viele Selbstständige und Freiberufler in großer Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass vor dem Hintergrund der Krise eine Insolvenz zu einem realen Szenario geworden ist. Gerade im Hinblick auf den prognostizierten Anstieg der Insolvenzzahlen infolge der COVID-19-Pandemie ist deshalb die Qualität der Bearbeitung von Insolvenzverfahren wichtiger denn je. Sie stellt sicher, dass die Schäden für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium und die Mitglieder des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag heute konkrete Vorschläge für eine Neuregelung des Berufsrechts* vorgelegt. Bereits seit dem Jahr 2009 fordert der VID den Gesetzgeber auf, gesetzliche und allgemein verbindliche Regelungen für den Beruf des Insolvenzverwalters zu schaffen.

Sowohl die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie als auch der Koalitionsvertrag sehen die Regelung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter vor. Das Justizministerium gab sich Ende des letzten Jahres die Bearbeitung des Themas im dritten Reformpaket zur Umsetzung der Richtlinie für diesen Sommer vor. Die COVID-Gesetzgebung und weitere zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die deutsche Wirtschaft haben jedoch seine Arbeitskraft seither konsumiert und dazu geführt, dass das Thema Berufsrecht zeitlich verschoben und zusehends in den Hintergrund geraten ist.

„Klare Berufsausübungsregelungen für Insolvenzverwalter sind ein wichtiges Zeichen an die Öffentlichkeit, die von der Insolvenz betroffenen Schuldner und Gläubiger und an die jetzt um ihren Arbeitsplatz fürchtenden Arbeitnehmer. Der komplexe und multidisziplinäre Beruf des Insolvenzverwalters bedarf endlich klarer Regelungen“, fordert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

Mangels gesetzlicher Regelung haben sich die VID-Mitglieder schon seit dem Jahr 2011 zur freiwilligen Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet. „Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI)** stehen für die Effizienz und Qualität der Arbeit des Insolvenzverwalters. Im Vordergrund stehen die Transparenz des Insolvenzverfahrens und die Unabhängigkeit des Verwalters: Regelungen, die für jeden Insolvenzverwalter gelten sollten“, so Niering.

Eine Reihe von Verbänden und Organisationen haben Vorschläge zur Regelung des Berufsrechts vorgelegt. Der jüngste Vorschlag des VID nimmt diese Vorschläge auf und formuliert konkrete Regelungsempfehlungen für den Gesetzgeber. Die Einführung der Berufsausübungsregelungen könnte über eine Verordnungsermächtigung für das Justizministerium geregelt werden. Gelegentlich gegen ein Berufsrecht formulierte verfassungsrechtliche Bedenken sind hier unbegründet, da der Zugang zum Beruf nicht beschränkt wird.

* Neuregelung des Berufsrechts:

www.vid.de/initiativen/weiterentwicklung-des-berufsrechts-vorschlag-an-das-bmjv-und-rechtspolitiker-im-deutschen-bundestag/

** Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI): www.vid.de/der-verband/qualitaetsstandards/goi/

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 

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