Richterin am Bundesgerichtshof Roggenbuck im Ruhestand

01.07.2020

Nr. 086/2020 vom 30.06.2020

Richterin am Bundesgerichtshof Roggenbuck wird mit Ablauf des 30. Juni 2020 in den Ruhestand treten.

Frau Roggenbuck wurde am 21. Februar 1956 in Hannover geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im April 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nachdem sie in der Proberichterzeit bei dem Landgericht Hildesheim, dem Amtsgericht Rinteln und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bückeburg eingesetzt war, wurde sie im April 1984 bei dem Landgericht Hildesheim zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort wurde sie von November 1990 bis September 1993 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Mit ihrer Rückkehr in den Landesdienst wurde sie bei dem Oberlandesgericht Celle im September 1993 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert.

Am 5. November 2002 wurde Frau Roggenbuck zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst dem für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständigen 2. Strafsenat an. Daneben waren ihr zunächst bis Ende des Jahres 2002 die Aufgaben des Ermittlungsrichters VI übertragen. Von Januar 2003 bis Ende 2004 war sie neben ihrer Zugehörigkeit zum 2. Strafsenat Mitglied des IXa-Zivilsenats (Hilfssenat), dem Rechtsbeschwerden und andere Rechtsbehelfe gegen Beschwerdeentscheidungen auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts zugewiesen waren. Zum 25. Juni 2010 wechselte Frau Roggenbuck zum 4. Strafsenat, dem neben allgemeinen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm und Zweibrücken insbesondere die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind. In den Jahren 2008 bis 2016 war Frau Roggenbuck neben ihrer Tätigkeit in einem Strafsenat zudem Mitglied des Senats für Anwaltssachen, den sie im Großen Senat und im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertrat.

Während ihrer fast achtzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Roggenbuck die Rechtsprechung des 2. und des 4. Strafsenats sowie des Senats für Anwaltssachen maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. Juni 2020

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