Neuer Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze

18.11.2020

Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze ist am 17. November 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senats.

Prof. Dr. Bernd Schütze, geboren 1958, war von 1983 bis 1987 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. 1992 trat er nach zweijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt zunächst beim Verwaltungsgericht Freiburg in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht von Dezember 1995 bis Mai 1999 und daran anschließend an das Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde Prof. Dr. Schütze im September 2000 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. 2002 war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht und ab April 2003 an das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung abgeordnet, bevor er ab Juli 2005 die Aufgabe des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Freiburg übernahm.

Seit dem 1. Juli 2007 ist Prof. Dr. Schütze Richter am Bundessozialgericht. Zunächst war er dem 3. Senat des Gerichts zugewiesen, bevor er 2013 in den für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat wechselte, dem er bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter, seit August 2016 als dessen stellvertretender Vorsitzender, angehörte. Prof. Dr. Schütze setzt sich seit Beginn seiner Zugehörigkeit zum Bundessozialgericht vielfältig für die Belange des Gerichts ein; hervorzuheben ist dabei insbesondere seine Tätigkeit im und als Vorsitzender des Richterrats seit 2010.

Prof. Dr. Schütze wurde 2018 die Honorarprofessur der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verliehen. Er ist Herausgeber eines Kommentars zum SGB X (Sozialverwaltungsverfahrensrecht und Sozialdatenschutz) und als Mitherausgeber an einem Kommentar zum SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und als Autor an Kommentaren unter anderem zum SGB V beteiligt.

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