Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

05.07.2022

Nr. 105/2022 vom 04.07.2022

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Quentin zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

 

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Quentin ist 61 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer gut dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Erlangen-Nürnberg trat er im Jahr 1992 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen und wurde dort 1994 auf Lebenszeit ernannt. Im Jahr 1998 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Herr Dr. Quentin wurde 2005 an das Oberlandesgericht Nürnberg abgeordnet; im Jahr 2006 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Von 2005 bis 2009 war er dort auch mit der Aufgabe des Leiters der Justizpressestelle betraut. 

 

Seit dem 13. Mai 2011 ist Herr Dr. Quentin Richter am Bundesgerichtshof. Vom Präsidium des Bundesgerichtshofs wurde er dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist. Zudem war er vom 11. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 und vom 27. Juni 2016 bis 31. Dezember 2018 als Ermittlungsrichter V sowie vom 1. Januar 2015 bis 26. Juni 2016 als Ermittlungsrichter II tätig. Im Großen Senat für Strafsachen vertritt er den 4. Strafsenat seit dem 14. Dezember 2016 als erstes stellvertretendes Mitglied und seit dem 1. Januar 2018 als ordentliches Mitglied. Zudem war er seit dem 14. Dezember 2016 als stellvertretendes Mitglied und seit dem 12. November 2018 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Am 12. November 2018 wurde Herr Dr. Quentin zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestellt. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er vom 17. Januar 2017 bis 30. Juni 2019 als Mitglied der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Eurojust tätig. Seit dem 1. Januar 2021 gehört er dem Präsidium des Bundesgerichtshofs an. 

 

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Quentin den Vorsitz des 4. Strafsenats übertragen. 

 

Karlsruhe, den 4. Juli 2022

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