Luther gewinnt führende Experten für bAV von DLA Piper

06.05.2021

Köln – Zum 1. Juli 2021 wechseln die beiden renommierten Experten für betriebliche Altersvorsorge (bAV), Dr. Marco Arteaga (59) und Dr. Annekatrin Veit (47), als Partner in das Team der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft sowie Georg Haberkorn (37) als Senior Associate.

Mit ihrer langjährigen und fundierten Beratungspraxis bei allen strategischen und operativen Fragen in arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Themen, gelten sie im Markt als führende Experten für alle Bereiche der bAV. Das Team kommt von DLA Piper und verstärken an den Standorten Frankfurt bzw. München das Arbeitsrechtsteam von Luther.

„Wir freuen uns sehr, dass wir Dr. Marco Arteaga und Dr. Annekatrin Veit sowie Team gewinnen konnten, und mit diesen ausgewiesenen Experten die Schnittstelle zwischen Steuer- und Arbeitsrecht exzellent verstärken“, fasst Elisabeth Lepique, Managing Partner bei Luther, die Neuzugänge zusammen.

„Mit Dr. Marco Arteaga und Dr. Annekatrin Veit konnten wir das Top-Team im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Luther gewinnen. Der Beratungsbedarf in diesem Bereich hat merklich zugenommen, so dass wir mit dieser Verstärkung nun exzellent aufgestellt sind“, freut sich Paul Schreiner, Partner bei Luther und Leiter der Arbeitsrechtpraxis bei Luther.

Dr. Marco Arteaga ist mit seiner über 30-jährigen Erfahrung Experte auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und berät in diesem Kontext nationale und internationale Unternehmen aller Größen und Branchen zu allen strategischen, operativen und forensischen Fragen. Ein Schwerpunkt seiner Beratung ist die Behebung bilanzieller Schieflagen, die durch betriebliche Altersversorgungslasten entstanden sind. Dies betrifft neben Pensionsplänen auch die eingesetzten Finanzierungsinstrumente (Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, ZVKen, CTAs). Das gleiche gilt für die Unterstützung von Käufer- und Verkäuferseiten im Rahmen von M&A-Transaktionen. Dabei begleitet oder führt Dr. Arteaga inner- wie außerbetrieblich Verhandlungen mit allen relevanten Gremien und Institutionen, insbesondere mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Bei der letzten großen Reform des Betriebsrentengesetzes („Betriebsrenten-Stärkungsgesetz“) im Jahr 2017 beriet Dr. Arteaga die Bundesregierung. JUVE nennt Dr. Arteaga als führenden Namen für die Gestaltung betrieblicher Altersvorsorgung und bezeichnet ihn als “extrem gut vernetzt” (JUVE Handbuch 2020/21). Legal500 Deutschland 2020 sowie das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2021 empfehlen ihn für Arbeitsrecht.

Dr. Annekatrin Veit ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin und auf alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert. Sie verfügt über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen im Rahmen von M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungswerken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. Daneben berät Dr. Veit zu speziellen Altersversorgungsfragen bei Geschäftsleitungsmitgliedern, zu Fragen der gesetzlichen und vertraglichen Insolvenzsicherung und übernimmt die Prozessvertretungen in sämtlichen betriebsrentenrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Sie ist der Fachwelt durch zahlreiche Publikationen bekannt, u. a. ist sie Mitautorin des Standardkommentars von Höfer zum Betriebsrentengesetz und wurde vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2021 als Anwältin für den Bereich „Mitarbeitersozialleistungen“ empfohlen.

Georg Haberkorn begann seine Karriere im Jahr 2013 bei AON und wechselte im Jahr 2016 ins Münchener Büro von DLA Piper, mit Stationen in London und Manchester. Er berät deutsche und internationale Unternehmen zu allen Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies umfasst insbesondere die Errichtung, Änderung und Schließung von betrieblichen Versorgungswerken sowie die Gestaltung entsprechender Finanzierungsstrukturen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der transaktionsbezogenen bAV-Beratung sowie der Beratung zu Restrukturierungsfragen

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