Hermle Schleiftechnik führt Geschäftsbetrieb auch nach Insolvenzantrag fort

26.07.2021

Auswirkungen der allgemeinen Krise des Maschinen- und Anlagenbaus sowie der COVID-19-Pandemie Ursache der wirtschaftlichen Schieflage

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun führt Geschäftsbetrieb fort
  • 130 Mitarbeiter über Insolvenzgeld abgesichert

Deilingen. Die Hermle Schleiftechnik KG mit Sitz in Deilingen hat am 20. Juli beim Amtsgericht Rottweil einen Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen litt zuletzt massiv unter den Auswirkungen der Corona-Krise.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun bestellt. Dr. Pehl macht sich derzeit vor Ort ein Bild von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Die 130 Mitarbeiter des Schleiftechnik-Spezialisten sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

Der Geschäftsbetrieb läuft auch nach dem Insolvenzantrag ohne Einschränkungen. „Hermle Schleiftechnik ist willens und in der Lage, alle vorhandenen Aufträge in gewohnter Qualität und unter Einhaltung der vereinbarten Termine zu bearbeiten“, betont der vorläufige Insolvenzverwalter. Hermle Schleiftechnik gilt als Spezialist im Bereich der Be- und Verarbeitung von Metallen und Kunststoffen durch spitzenloses Schleifen, Außenrundschleifen, Flachschleifen und Trowalisieren.

„Bereits in 2019 zeichneten sich Umsatzeinbrüche aufgrund der allgemeinen Krise im Maschinen- und Anlagenbau ab, die noch verkraftbar gewesen wären. Doch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Lockdowns haben derartig tiefe Spuren in unserem Markt hinterlassen, dass eine gesteuerte Insolvenz die einzige Möglichkeit ist, das Unternehmen durch die Krise zu führen und neu aufzustellen. Dabei wollen wir so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten“, so Gerhard Hermle, Geschäftsführer der Hermle Schleiftechnik KG. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen hat das Unternehmen nicht erhalten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft in den kommenden Wochen zusammen mit der Geschäftsleitung und Vertretern der Gläubiger mögliche Sanierungsoptionen. Die Geschäftsleitung wird hierbei durch die auf Krisensituationen spezialisierte Kanzlei Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Biberach beraten.

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