Gläubiger billigen Plan für Paderborn-Lippstadt Airport

01.02.2021

Paderborn, 29. Januar 2021. Bei der bundesweit einzigartigen Sanierung des Paderborn-Lippstadt Airport durch Insolvenz in Eigenverwaltung ist der wichtigste Meilenstein erreicht. Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzplan angenommen, demzufolge auch mit stark reduziertem Personal ein vollwertiger Flughafen fortbestehen soll. Das Verfahren begleitet Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als Sachwalter.

Das Amtsgericht Paderborn hatte die Gläubiger der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH am 29. Januar geladen, um den Insolvenzplan zu erörtern und zur Abstimmung zu stellen. Das Votum der Gläubigerversammlung war einstimmig: Alle teilnehmenden Gläubiger haben den Vorschlag bestätigt. Das Amtsgericht hat den Plan noch während des Termins bestätigt.

Im nächsten Schritt wird nun die Insolvenzquote verteilt und anschließend die Insolvenz in Eigenverwaltung schnellstmöglich aufgehoben. Die Sanierung kann, so der Generalbevollmächtigte Dr. Yorck T. Streitbörger vom Bielefelder Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger, „innerhalb der nächsten Wochen abgeschlossen werden.“ Der Paderborn-Lippstadt Airport hätte sich dann in der aktuellen Krise „als erster Regionalflughafen in Deutschland aus eigener Kraft, in nur einem halben Jahr seit Beginn des Insolvenzverfahrens, nachhaltig neu aufgestellt und würde in den regulären Geschäftsbetrieb zurückkehren.“

Sachwalter Stefan Meyer sagt zu dem Ergebnis der Abstimmung: „Das ist ein schönes Ergebnis für die 65 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz behalten können, für die Gläubiger, die eine deutlich überdurchschnittliche Quote erhalten und für die Wirtschaft und Bevölkerung in der Region, die ihren geliebten Heimatflughafen behält.“

Historie:

Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH war mit Antrag vom 22. September 2020 ins vorläufige Eigenverwaltungsverfahren gestartet. Das zuständige Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Dezember eröffnet und den Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter bestellt. Das Amtsgericht Paderborn hat den Insolvenzplan am 21. Dezember geprüft und für zulässig befunden. Die größten Gläubiger sind die Sparkasse Paderborn und die Kommunale Zusatzversorgungskasse (KVW) aus Münster sowie die Bundesagentur für Arbeit.

Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter wird nach der Sanierungsplanung von vormals bis zu fünf Millionen Euro jährlich auf maximal 2,5 Millionen Euro sinken. Der Zuschuss ist kein Verlustausgleich, sondern finanziert die hoheitlichen Aufgaben eines vollwertigen Flughafens, der eine Betriebsplicht rund um die Uhr an 365 Tagen erfüllen muss. Ein Großteil dieser Mittel sichert, dass die Betriebsfeuerwehr jederzeit einsatzbereit ist.

Die Belegschaft muss von vormals 170 auf rund 65 Beschäftigte schrumpfen, wovon 45 auf die Feuerwehr entfallen. Die Feuerwehrleute werden zukünftig neben den Bereitschaftsdiensten auch Aufgaben der Bodenverkehrsdienste übernehmen. Ohne den harten personellen Einschnitt wäre die Sanierung nicht möglich und die Regelinsolvenz mit drohender Stilllegung unabwendbar gewesen. Das verbleibende Personal reicht aus, um anstelle von zuletzt 700.000 Fluggästen vor der Krise bis zu 300.000 Fluggäste im Jahr zu bewältigen. Dieser Ansatz folgt der erwarteten Marktentwicklung bei Flugreisen in den Planungen der Geschäftsführung. Sollten die Passagierzahlen des für die Region bedeutenden Regionalflughafens darüber hinaus steigen, könnte sich der Flughafen den Plänen nach darauf einstellen.

Der seit 2013 amtierende Geschäftsführer des Unternehmens Dr. Marc Cezanne leitet den Flughafen auch während des Eigenverwaltungsverfahrens und, laut Insolvenzplan, ebenso danach. Ihm zur Seite steht während der Insolvenz in Eigenverwaltung der Generalbevollmächtigte (Sanierungsgeschäftsführer) Dr. Yorck T. Streitbörger. Im Eigenverwaltungsverfahren gibt es keinen „Insolvenzverwalter“; einen solchen sieht nur die Regelinsolvenz vor. Die Kanzlei Streitbörger hat den Insolvenzplan erstellt und in den letzten Monaten mit den einzelnen Gläubigergruppen abgestimmt, um so die Weichen für die Zustimmung zu stellen. Der vom Gericht eingesetzte Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH überwacht gemäß dem Insolvenzrecht die Geschäftsführung und wahrt die Gläubigerrechte. Neben dieser vorrangigen Aufgabe haben er und sein Team die Anstrengungen für die Sanierung und den Erhalt des Regionalflughafens Paderborn-Lippstadt Airport nach Kräften aktiv unterstützt.

Der Plan sieht eine feste und einheitliche Insolvenzquote von 25 Prozent für die Gläubiger vor. Bei einer Zerschlagung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH in einer Regelinsolvenz hingegen, wie sie nun vermieden wurde, hätte nach den Berechnungen des Insolvenzplans wegen erheblicher Abwicklungskosten überhaupt keine Quote an die Gläubiger gezahlt werden können, wären sämtliche Arbeitsplätze verloren gegangen. Auch ein Verkauf des Geschäftsbetriebs im Ganzen erwies sich als nicht gangbar. Keiner von 110 angesprochenen möglichen Investoren hat ein verwertbares Angebot eingereicht. Der Sanierungsgeschäftsführer Dr. Yorck T. Streitbörger betrachtet den von ihm eingereichten Insolvenzplan als „die mit Abstand beste Lösung für die Gläubiger, für die Arbeitnehmer und für die Region.“

„Es hat sich gelohnt, dass wir unser Schicksal in die eigene Hand genommen haben“, freut sich der Flughafen-Geschäftsführer Dr. Marc Cezanne. „Wir sind sehr froh darüber, dass bereits viele Mitarbeiter, auch mit Unterstützung der Kreise und Kommunen, neue Arbeitsstellen gefunden haben.“

Hintergrund

Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH war nicht zahlungsunfähig, als das Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung begann. Vielmehr nutzte die frühzeitige Neustrukturierung Möglichkeiten der Sanierung, solange dafür noch genügend Zeit war und noch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Mit dem Verfahren hat die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft die Chancen der Insolvenzordnung zum Erhalt der Infrastruktur „Flughafen“ in der Region und von rund 65 Arbeitsplätzen genutzt. Für jene Arbeitnehmer, deren Arbeitsstellen verloren gehen mussten, ist bestmöglich gesorgt. Es gab intensive Anstrengungen, sie in neue Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, was in vielen Fällen auch gelungen ist. Darüber hinaus wurde den Mitarbeitern der Wechsel in eine finanziell gut ausgestattete Transfergesellschaft angeboten. Solche „BQG Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften“ haben das Ziel, Arbeitsnehmer wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Auch während der Restrukturierungen bleibt „PAD“ ein Verkehrsflughafen im 24-Stunden-Betrieb für Flugzeuge bis zur Kategorie E, was einer Boeing 777 entspricht. Fluggäste und andere Kunden des Flughafens erfahren durch die Umstrukturierungen keinerlei Einschränkungen. Der zurzeit stark reduzierte Flugverkehr und geschlossene Gastronomie im Terminal sind keine Folge der Insolvenz in Eigenverwaltung, sondern der Corona-Pandemie.

Gesellschafter der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sind die Kreise Paderborn (62,26 %), Soest (12,26 %), Gütersloh und Lippe mit je 7,84 %, Hochsauerlandkreis und Höxter mit je 3,92 % sowie die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (1,57 %) und die IHK Lippe zu Detmold (0,39 %). Die Stadt Bielefeld ist seit dem 1. Januar ausgeschieden, hat ihre Anteile an den Kreis Paderborn abgegeben und zahlt einmalig 2,5 Millionen Euro an den Kreis Paderborn. Die Kreise Gütersloh und Lippe verhandeln mit dem Kreis Paderborn über ihren Ausstieg und dessen Konditionen. Den Finanzbedarf für die Sanierung haben die Gesellschafter abgesichert.

Der Betriebsrat und die komba gewerkschaft, welche die Feuerwehrleute des Flughafens vertritt, haben sich bereits am 6. November 2020 mit der Geschäftsführung, dem Generalbevollmächtigten und dem Sachwalter auf die Einzelheiten geeinigt. Die verbleibende Belegschaft arbeitet ohne Lohnabschläge weiter. Sie durchläuft zurzeit diverse Schulungen, um neu verteilte Aufgaben flexibel bewältigen zu können. Rund 40 der nicht Übernommenen sind dem Angebot der Geschäftsführung gefolgt, im Rahmen des mit dem Betriebsrat bereits vereinbarten Sozialplans in die Transfergesellschaft zu wechseln, die sie für bis zu zwölf Monate bei der Suche nach neuen Beschäftigungsverhältnissen unterstützt und Angebote zur Weiterbildung unterbreitet.

Auch während der Insolvenz in Eigenverwaltung erhalten alle Beschäftigen volle Bezüge. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte von September bis November 2020 Insolvenzgeld in voller Höhe. Seit dem Dezember zahlt die Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH die vollen Löhne und Gehälter.

Dass der Paderborn-Lippstadt Airport mit der Insolvenz in Eigenverwaltung keineswegs „abgewickelt“, sondern sich eine finanziell stabile Zukunft aufstellt, zeigen auch Sachinvestitionen. So hat während des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die Flughafenfeuerwehr drei neue, aus Kostengründen gebrauchte Löschfahrzeuge zum Preis von rund 500.000 Euro erhalten, um auch bei reduziertem Personalstamm und Übernahme anderer Aufgaben ihrer Mitarbeiter im Flughafenbetrieb weiterhin 24 Stunden am Tag innerhalb von 180 Sekunden an jedem Ort des weitläufigen Flughafengeländes einsatzbereit zu sein. Der Neuaufstellung der Feuerwehr dient auch der Umbau eines Hangars zum Feuerwehrstützpunkt mit Ruheräumen, der eine weitere Investition in die Zukunft von rund 500.000 Euro bedeutet.

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